GAV Gastronomie

Hotellerie et restauration

Bessere Verwaltung von Feiertagen und Arbeitszeiten

Unternehmen in der Gastronomie sind mit der Komplexität des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) bestens vertraut. Co'clock wurde entwickelt, um die Einhaltung zu erleichtern und die administrative Belastung zu reduzieren.

Feiertage: individuelle und regelkonforme Verwaltung

In Co'clock kann jeder Mitarbeitende durch den Administrator ein spezifisches Feiertagsrecht zugewiesen bekommen, das in der Personalakte erfasst wird. Am Jahresende können nicht genommene Feiertage automatisch übertragen werden, was die Nachverfolgung vereinfacht und gleichzeitig die GAV-Vorschriften einhält.

📌 Selbst Mitarbeitende, die nur 4 Tage pro Monat arbeiten, haben Anspruch auf 6 bezahlte Feiertage pro Jahr, also 0,5 Tage pro Monat. Die Entschädigung kann auch in Form von 2,27 % des Bruttolohns erfolgen und muss separat auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden.

Arbeitszeiterfassung: eine Pflicht für alle

Gemäß Artikel 21 des GAV muss die tatsächlich geleistete Arbeitszeit für alle Mitarbeitenden erfasst werden, inklusive der Führungskräfte mit einem Monatslohn über CHF 7’000.–.

Pausenzeiten dürfen nicht ignoriert werden: auch wenn der GAV diese nicht detailliert regelt, gilt das Arbeitsgesetz (ArG). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass Pausen eingehalten werden.

Planung: der entscheidende Faktor

Mit häufig variierenden und unterbrochenen Arbeitszeiten stellt die Planung in der Gastronomie eine große Herausforderung dar. Deshalb integriert Co'clock ein flexibles und visuelles Planungstool, das sich an Ihre Realität anpasst: wechselnde Teams, Mittags- und Abenddienste, spezifische Anforderungen am Wochenende…

Mit einem Blick wissen die Teams, wer wann arbeitet und können Änderungen frühzeitig einplanen. Natürlich sind auch die Pausen in die Planung integriert, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und gleichzeitig einen ausgewogenen Arbeitsrhythmus zu gewährleisten.