FAQ

Häufig gestellte Fragen

Bin ich in der Schweiz gesetzlich verpflichtet, Arbeitszeiten zu erfassen?

Ja, gemäss Artikel 46 des Arbeitsgesetzes (ArG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten zu erfassen. Grundsätzlich obliegt diese Pflicht dem Arbeitgeber, er kann diese Aufgabe jedoch an einen Mitarbeitenden delegieren. Erfasst werden müssen die folgenden Zeiten: die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit (einschliesslich Ausgleichszeiten), Überstunden sowie alle Pausen, die länger als 30 Minuten dauern. Die Zeiterfassung mittels Zeiterfassungsterminal (Badge) ist grundsätzlich zulässig.

Wie lange müssen Arbeitszeiterfassungen aufbewahrt werden?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Aufzeichnungen der Arbeitszeiten während fünf Jahren aufzubewahren (Art. 73 Abs. 2 OLT 1). Für jede Mitarbeitende/jeden Mitarbeitenden muss klar nachvollziehbar sein, wann er gearbeitet, Pausen gemacht und die Arbeit beendet hat. Anhand dieser Angaben kann überprüft werden, ob die Vorschriften zum Arbeits- und Pausenzeitgesetz eingehalten werden. Bei co’clock werden die Daten unbegrenzt gespeichert.

Wo werden die Daten gespeichert?

Ihre Daten sind sicher und in der Schweiz gespeichert.

Wie funktioniert die elektronische Zeiterfassung?

Es ist möglich, mit einer RFID-Karte, dem Fingerabdruck (biometrisch) oder über das Webportal zu stempeln. Letztere Option, eine webbasierte Lösung, bei der sich Mitarbeitende über einen Browser anmelden und ihre Arbeitszeiten sowie Abwesenheiten erfassen, ist besonders vorteilhaft, da sie jederzeit und von überall aus zugänglich ist – also auch bei Telearbeit.

Kann ich mein Abonnement ändern?

Sie können die Anzahl der Lizenzen jederzeit erhöhen oder verringern, ohne Mindestvertragslaufzeit. Von 1 bis x Lizenzen.

Wie funktioniert die Abrechnung ?

Ein Benutzer ist eine Person in Ihrer Organisation mit einem Account.


 

Ist co’clock in anderen Sprachen verfügbar?

Sie können die Sprache der co’clock-Oberfläche ändern. Das Tool ist derzeit in Französisch, Deutsch und Englisch verfügbar.

Ist der Support im co'clock-Abo enthalten ?

Ja, der Support per E-Mail oder Telefon ist in Ihrem Abonnement enthalten.


 

Wie viel kosten die Updates von co’clock?

Alles ist inklusive. Neue Versionen, neue Funktionen sowie das Hosting der Daten sind im Abonnement enthalten. So profitieren Sie von allen technologischen Weiterentwicklungen ohne zusätzliche Kosten!

Ist es möglich, mit co’clock Telearbeit zu verwalten?

Mit co’clock können Telearbeitszeiten geplant und geplante Arbeitszeiten einfach in Telearbeit umgewandelt werden. So sind Ihre Kolleginnen und Kollegen informiert, dass Sie nicht vor Ort sind, aber erreichbar bleiben.

Beachten Sie, dass einige Kantone, wie Freiburg, neue Regelungen eingeführt haben, die es nicht mehr erlauben, die Fahrt- und Verpflegungskosten an Telearbeitstagen steuerlich abzusetzen. Diese müssen nun im Lohnausweis aufgeführt werden. Mit co’clock ist es einfach, die Telearbeitstage zu erfassen und in einem Bericht auszuwerten.

Wie werden Änderungen des Beschäftigungsgrads gehandhabt?

Änderungen des Beschäftigungsgrads werden automatisch verwaltet, und der Urlaubsanspruch wird anteilsmäßig aktualisiert, ohne dass Sie etwas berechnen müssen. Einfach und effizient.

Interessieren Sie sich für unser Produkt?

Lassen Sie die Zeit nicht mehr entgleiten – seien Sie bereit für die täglichen Herausforderungen.
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Femme au travaille qui regarde sa tablette